Rechnungsstellung Oesterreich: UID, RKSV, MWST-Saetze, Kleinunternehmer
Oesterreich hat eine eigene Rechtswelt zwischen den Lehnstuehlen Deutschlands und der Schweiz. Vieles aehnelt der deutschen USt-Praxis, vieles ist subtil anders, und ein paar Themen — allen voran die Registrierkassenpflicht RKSV — sind ganz fuer sich. Dieser Leitfaden bringt Selbststaendige in Oesterreich auf den Stand 2026.
Die Umsatzsteuer in Oesterreich
Oesterreich erhebt Umsatzsteuer (gleiches Konzept wie deutsche USt) mit drei wesentlichen Saetzen:
- 20 % Normalsatz
- 10 % ermaessigter Satz (Lebensmittel, Buecher, Personentransport, Vermietung von Wohnraum, kulturelle Leistungen, ambulante Pflege)
- 13 % ermaessigter Satz fuer bestimmte Bereiche (Beherbergungsleistungen, Wein ab Hof, Eintrittsgelder zu Sportveranstaltungen, Lieferung lebender Tiere)
Daneben gibt es Sonderregelungen fuer Sondergebiete (Jungholz, Mittelberg: deutsche USt-Saetze gelten dort).
Die UID-Nummer
Das oesterreichische Pendant zur deutschen USt-IdNr ist die UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) im Format ATU12345678. Sie wird vom Finanzamt vergeben und ist die Voraussetzung fuer alle innergemeinschaftlichen B2B-Geschaefte.
Wer benoetigt eine UID:
- Jedes Regelbesteuerte Unternehmen automatisch.
- Kleinunternehmer auf Antrag, wenn sie EU-Geschaefte machen.
Die UID muss auf jeder Rechnung an oesterreichische Geschaeftskunden mit Rechnungsbetrag ueber 10.000 Euro brutto enthalten sein (Pflicht zur Angabe der UID des Empfaengers ab dieser Schwelle).
Pflichtangaben auf einer oesterreichischen Rechnung
§ 11 UStG regelt die Pflichtangaben:
- Name und Anschrift des liefernden/leistenden Unternehmens
- Name und Anschrift des Leistungsempfaengers
- Menge und handelsuebliche Bezeichnung der Leistung
- Tag der Lieferung oder Leistung (oder Zeitraum)
- Entgelt aufgeschluesselt nach Steuersatz
- Anwendbarer Steuersatz und Steuerbetrag
- Ausstellungsdatum
- Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
- UID-Nummer des Ausstellers
- Bei Bruttobetraegen ueber 10.000 Euro: auch die UID des Leistungsempfaengers
Kleinbetragsrechnungen
Rechnungen bis 400 Euro brutto unterliegen vereinfachten Pflichten. Es entfallen die Adresse des Empfaengers und die Trennung Netto-Steuer, solange der Steuersatz und Bruttobetrag erkennbar sind. Praktisch relevant fuer Gastronomie, Einzelhandel, Dienstleister mit kleinem Ticket.
Die Kleinunternehmerregelung
Oesterreichs Kleinunternehmerregelung gilt fuer Selbststaendige mit Jahresumsatz bis 35.000 Euro netto (gerechnet ohne USt). Die Schwelle wurde 2025 von 35.000 auf 42.000 Euro angehoben — pruefen Sie vor jeder Entscheidung den aktuellen Stand bei der WKO oder Ihrem Steuerberater, da diese Schwelle wiederholt angepasst wurde.
Wer Kleinunternehmer ist:
- weist auf Rechnungen keine USt aus
- fuehrt keine UStVA
- verzichtet auf den Vorsteuerabzug
- schreibt einen Vermerk wie "Wegen Kleinunternehmerregelung gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG keine USt-Ausweisung"
Die Logik aehnelt der deutschen Kleinunternehmerregelung, mit hoeherer Schwelle. Ein freiwilliger Verzicht ist moeglich, bindet aber fuer fuenf Jahre. Mehr zur deutschen Variante zum Vergleich im Leitfaden Kleinunternehmer § 19 UStG.
Die Registrierkassenpflicht (RKSV)
Die Registrierkassen-Sicherheitsverordnung (RKSV) ist eine oesterreichische Besonderheit. Wer Bareinnahmen ueber bestimmten Schwellenwerten erzielt, muss eine elektronische Registrierkasse mit manipulationssicherer Signaturerstellungseinheit nutzen.
Wer betroffen ist
Pflicht zur Registrierkasse besteht ab:
- Jahresumsatz ueber 15.000 Euro pro Betrieb und
- Davon ueber 7.500 Euro Barumsatz (inkl. Kartenzahlungen, Schecks)
"Barumsatz" im Sinne der RKSV umfasst nicht nur Banknoten und Muenzen, sondern auch Debit-/Kreditkarten-Zahlungen, Schecks, Gutscheine. Reine Bankueberweisungen zaehlen nicht dazu.
Anforderungen an die Kasse
- Elektronische Registrierkasse oder Kassensystem
- Manipulationssichere Signaturerstellungseinheit (Smartcard oder Hardwareschluessel)
- Datenerfassungsprotokoll (DEP) mit fortlaufenden, signierten Belegen
- Monatliche und jaehrliche Abschlussbelege
- Anmeldung der Kasse ueber FinanzOnline
Belegerteilungspflicht
Unabhaengig von der RKSV-Pflicht zur Registrierkasse besteht eine Belegerteilungspflicht: jeder Kunde, der eine Leistung gegen Barzahlung bezieht, muss einen Beleg erhalten. Auch der Kunde ist verpflichtet, den Beleg bis zum Verlassen des Betriebs mitzunehmen (theoretische Belegannahmepflicht, in der Praxis nur fuer Aussenpruefungen relevant).
InvoiceFlow und RKSV
InvoiceFlow ist eine Rechnungs-App, keine zertifizierte Registrierkasse mit Signaturerstellungseinheit. Wer in Oesterreich Bareinnahmen ueber den Schwellenwerten erzielt, braucht eine RKSV-konforme Kasse zusaetzlich. Wer ueberwiegend per Ueberweisung oder Rechnung an Geschaeftskunden arbeitet, ist von der RKSV nicht betroffen und nutzt InvoiceFlow ohne Einschraenkung.
Umsatzsteuervoranmeldung und Abrechnung
Regelbesteuerte Unternehmen geben monatlich oder vierteljaehrlich eine UStVA ab:
- Bis 100.000 Euro Vorjahresumsatz: vierteljaehrlich
- Ueber 100.000 Euro: monatlich
Frist: bis zum 15. des zweitfolgenden Monats (z.B. Maerz-UStVA bis 15. Mai). Zahlung gleichzeitig. Jahresumsatzsteuererklaerung bis Ende April des Folgejahres (Papier) oder Ende Juni (FinanzOnline).
Innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe
Lieferungen an UID-pflichtige Geschaeftskunden in anderen EU-Laendern sind steuerfrei (igL — innergemeinschaftliche Lieferung), wenn:
- die UID des Kunden gueltig ist (VIES-Pruefung)
- die Ware nachweislich ins andere EU-Land gelangt ist
- die Lieferung in einer Zusammenfassenden Meldung (ZM) gemeldet wird
Bei Dienstleistungen an EU-Geschaeftskunden greift in den meisten Faellen das B2B-Empfaengerortprinzip: die Leistung wird im Empfaengerland besteuert (Reverse Charge), Sie stellen netto aus und vermerken "Steuerschuld geht ueber auf den Leistungsempfaenger".
EU OSS aus oesterreichischer Sicht
Die EU-OSS-Regelung gilt analog wie in Deutschland: 10.000 Euro Schwelle, Bestimmungslandprinzip, Quartalsmeldung. Anmeldung erfolgt in Oesterreich ueber FinanzOnline. Mehr zum Konzept (mit deutscher Perspektive, die fast 1:1 uebertragbar ist) im Leitfaden EU OSS.
Aufbewahrungsfristen
Geschaeftsbuecher, Belege und Rechnungen sind in Oesterreich 7 Jahre aufzubewahren (§ 132 BAO), bei Liegenschaftsgeschaeften 22 Jahre. Das ist kuerzer als die deutschen 10 Jahre. Dennoch empfehlen viele Berater, sich an die laengere Frist zu halten, wenn man auch deutsche Kunden bedient, oder einfach grosszuegig zu archivieren.
Sozialversicherung und Wirtschaftskammer
Anders als in Deutschland sind Selbststaendige in Oesterreich grundsaetzlich SVS-pflichtversichert (Sozialversicherungsanstalt der Selbststaendigen). Beitragssaetze etwa 27 % auf Bemessungsgrundlage, mit Mindest- und Hoechstbeitragsgrundlagen. Neue Selbststaendige (Werkvertrag, kein Gewerbeschein) sind unter SVS-Pflicht ab Ueberschreitung von Versicherungsgrenze. Gewerbescheinträger sind ab Beginn pflichtversichert.
Zusaetzlich besteht Wirtschaftskammer-Pflichtmitgliedschaft fuer alle Gewerbetreibenden, mit jaehrlichem Kammerbeitrag (Grundumlage plus Kammerumlage). Das ist kein USt-Thema, aber relevant fuer das Gesamtbild.
Praxisbeispiel: Webdesigner in Graz
Lukas fuehrt ein Webdesign-Studio in Graz, Jahresumsatz 58.000 Euro netto. Er ist regelbesteuert (ueber Kleinunternehmer-Schwelle), gibt vierteljaehrlich UStVA ab, hat UID ATU12345678. 80 % seiner Kunden sind oesterreichische GmbHs, 15 % deutsche und italienische Geschaeftskunden, 5 % Privatkunden in Oesterreich.
Auf den Rechnungen an oesterreichische Kunden weist er 20 % USt aus. Auf Rechnungen an deutsche und italienische Geschaeftskunden stellt er netto aus, vermerkt die UID-Nummern beider Seiten und schreibt "Reverse Charge, Steuerschuld geht ueber auf den Leistungsempfaenger". Die innergemeinschaftlichen Leistungen meldet er quartalsweise in der Zusammenfassenden Meldung.
Er hat keine Registrierkasse, weil seine Einnahmen ausschliesslich per Ueberweisung kommen. Er nutzt InvoiceFlow auf dem Smartphone, hat zwei Profile (eines fuer den Hauptbetrieb, eines fuer ein kleines Nebengewerbe Fotografie das er unter Kleinunternehmer fuehrt).
Stolpersteine
Stolperstein 1: UID-Nummer-Pflicht ab 10.000 Euro vergessen
Wer eine Rechnung ueber 10.000 Euro brutto an einen oesterreichischen Geschaeftskunden ausstellt ohne dessen UID, riskiert beim Empfaenger Probleme beim Vorsteuerabzug — und damit Beschwerden.
Stolperstein 2: Bareinnahmen unter dem RKSV-Radar
Wer als Friseur, Coach, Therapeut Bareinnahmen erzielt und denkt "das ist ja unter der Schwelle", sollte trotzdem rechnen: 15.000 Euro Jahresumsatz mit 7.500 Euro Bareinnahmen ist nicht viel. Schon ein voller Wochenmarkt im Sommer hebt einen ueber die Schwelle.
Stolperstein 3: Falscher Steuersatz
20 vs. 13 vs. 10 % sind nicht intuitiv. Beherbergung 13 %, Restaurantverzehr 10 % auf Speisen aber 20 % auf alkoholische Getraenke. Wer einen Catering-Auftrag mischt, muss die Saetze sauber trennen.
Stolperstein 4: ZM-Frist verpasst
Die Zusammenfassende Meldung fuer innergemeinschaftliche Leistungen ist monatlich (oder vierteljaehrlich wie UStVA) bis zum Monatsende der Folgeperiode faellig. Anders als UStVA ist sie eine eigene Meldung in FinanzOnline.
Stolperstein 5: Werkvertraege und SVS-Pflicht
Wer als "Neuer Selbststaendiger" ohne Gewerbeschein arbeitet (z.B. als IT-Freelancer im Werkvertrag), kann SVS-pflichtig werden, sobald er die Versicherungsgrenze ueberschreitet. Viele unterschaetzen das.
Stolperstein 6: Doppelte Registrierung als Kleinunternehmer
Wer in Deutschland und Oesterreich Umsaetze hat, kann nicht in beiden Staaten zugleich Kleinunternehmer sein. Die jeweiligen Schwellen werden im jeweiligen Land geprueft.
Wie InvoiceFlow oesterreichisch nutzbar ist
- Profil "Oesterreich" mit UID-Nummer im Format ATU12345678.
- Drei MWST-Saetze 20/10/13 % als Auswahl.
- Kleinunternehmer-Modus fuegt § 6 Abs. 1 Z 27 UStG-Vermerk automatisch ein.
- Mehrere Profile (z.B. Haupt- und Nebenbetrieb) mit eigenen Nummernkreisen.
- Reverse-Charge-Klauseln fuer EU-B2B-Rechnungen vorgefertigt.
- Datenexport CSV fuer FinanzOnline-Vorbereitung.
- Keine Registrierkassen-Funktion (RKSV erfordert eigene Hardware/Software).
E-Rechnung in Oesterreich
Eine vergleichbare E-Rechnungspflicht wie in Deutschland gibt es in Oesterreich (Stand 2026) nicht generell, aber:
- Bundes-Auftraggeber verlangen E-Rechnungen ueber das Peppol-Netzwerk seit 2014.
- Einzelne Landesverwaltungen und grosse Kommunen verlangen ebenfalls E-Rechnungen.
- Die EU-ViDA-Reform wird ab 2028/2030 auch in Oesterreich Folgen haben.
Wer regelmaessig mit oeffentlichen Auftraggebern arbeitet, sollte fruehzeitig auf das Peppol-Format oder ebInterface vorbereitet sein.
Praxis-Checkliste fuer Oesterreich
- [ ] Gewerbeschein oder Werkvertrag-Status geklaert
- [ ] UID-Nummer beantragt (falls EU-Geschaefte oder Regelbesteuerung)
- [ ] Kleinunternehmer- oder Regelbesteuerungs-Entscheidung dokumentiert
- [ ] UStVA-Rhythmus geplant (vierteljaehrlich bis 100k, monatlich darueber)
- [ ] ZM-Termine eingetragen, falls EU-Geschaefte
- [ ] RKSV-Schwellenwerte ueberwacht, falls Barumsaetze relevant
- [ ] SVS-Anmeldung erledigt
- [ ] Wirtschaftskammer-Beitragsbescheid abgelegt
- [ ] Vorlagen mit Pflichtangaben gem. § 11 UStG vorbereitet
Schlusswort
Oesterreich ist fuer Selbststaendige ein angenehmes Land: drei MWST-Saetze, ein klar definiertes Kleinunternehmerregime, ein digitales Finanzamt mit FinanzOnline. Der Preis sind die zusaetzlichen Pflichten: SVS, Wirtschaftskammer, RKSV bei Bargeschaeft. Wer diese Themen am Anfang einmal sauber aufstellt, hat danach eine sehr funktionale Buchhaltungswelt. Wer sie ignoriert, lernt sie spaeter mit Strafzahlungen kennen.