E-Rechnung B2B Deutschland 2025-2028: Der vollstaendige Leitfaden
Seit dem 1. Januar 2025 ist Deutschland im B2B-Geschaeft offiziell ein E-Rechnungsland. Was viele Selbstaendige und kleine Unternehmen aber bis heute nicht klar sehen: zu welchem Zeitpunkt sie genau was muessen, was sie noch duerfen, welches Format sie waehlen sollen und wo die typischen Stolpersteine liegen. Dieser Leitfaden raeumt das auf. Er ist auf dem Stand von Mai 2026, dem Ende der ersten grossen Uebergangsphase, und blickt voraus auf die zweite und dritte Phase bis 2028.
Was die E-Rechnung wirklich ist (und was sie nicht ist)
Eine E-Rechnung im Sinne des deutschen Wachstumschancengesetzes ist nicht eine PDF-Datei, die Sie per E-Mail verschicken. Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format, das die europaeische Norm EN 16931 erfuellt. Das heisst: die Rechnungsdaten liegen als XML-Datensatz vor, den eine Buchhaltungssoftware ohne Texterkennung direkt verarbeiten kann. Eine eingescannte Rechnung ist keine E-Rechnung. Eine als PDF verschickte Rechnung ist keine E-Rechnung. Auch ein per E-Mail versendetes Word-Dokument mit Rechnungsangaben ist keine E-Rechnung.
In Deutschland zaehlen praktisch zwei Formate als zulaessige E-Rechnung:
- XRechnung: reiner XML-Datensatz, urspruenglich fuer die oeffentliche Verwaltung (B2G) entwickelt. Pflicht beim Verkauf an Bundesbehoerden seit November 2020.
- ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (Profil EN 16931): hybrides Format. Eine PDF/A-3-Datei mit eingebettetem XML. Der Empfaenger sieht eine normale lesbare PDF; im Hintergrund liegt der strukturierte XML-Datensatz.
Wer als kleines Unternehmen oder Selbstaendige(r) den unkompliziertesten Weg sucht, waehlt in den meisten Faellen ZUGFeRD, weil das Dokument fuer Menschen und Maschinen gleichzeitig lesbar ist.
Der Zeitplan: was wann gilt
Seit 1. Januar 2025 (Phase 1 — Empfangspflicht)
Jedes in Deutschland ansaessige Unternehmen muss in der Lage sein, eine E-Rechnung von einem inlaendischen B2B-Kunden zu empfangen und zu verarbeiten. Das gilt unabhaengig von der Unternehmensgroesse. Auch der Einzelunternehmer mit 18.000 Euro Jahresumsatz muss eine ZUGFeRD- oder XRechnung-Rechnung annehmen und archivieren koennen, wenn sein Lieferant eine schickt. Das Versenden von papierhaften oder einfachen PDF-Rechnungen bleibt mit Zustimmung des Empfaengers vorerst weiter erlaubt.
Bis 31. Dezember 2026 (Uebergangsphase fuer alle)
Alle Unternehmen koennen weiter klassische Rechnungen (Papier, PDF per E-Mail, EDI-Format) verwenden, sofern der Empfaenger zustimmt. Das ist die Schonfrist fuer die breite Masse. Sie endet zum Jahreswechsel 2026/2027.
Bis 31. Dezember 2027 (Schonfrist fuer kleine Unternehmen)
Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro duerfen weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen ausstellen, wenn der Empfaenger zustimmt. Wer unter dieser Schwelle bleibt, hat de facto bis Ende 2027 Zeit. Wer darueber liegt, muss spaetestens ab Januar 2027 E-Rechnungen ausstellen.
Ab 1. Januar 2028 (Vollpflicht)
Im B2B-Geschaeft in Deutschland ist die strukturierte E-Rechnung dann vollstaendig Pflicht. Klassische PDF- oder Papierrechnungen sind im B2B-Inland nicht mehr zulaessig. Ausgenommen bleiben Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto und Fahrausweise sowie Rechnungen an Endverbraucher (B2C).
Wer ist betroffen, wer nicht
Die Pflicht greift bei inlaendischen B2B-Umsaetzen zwischen zwei in Deutschland ansaessigen Unternehmen. Sie greift nicht:
- bei Rechnungen an Endverbraucher (B2C)
- bei Rechnungen an Kunden mit Sitz im Ausland (auch nicht innerhalb der EU; dafuer gilt eigene Regelung)
- bei Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro brutto
- bei steuerfreien Leistungen ohne Rechnungsstellungspflicht
Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind nicht von der Empfangspflicht ausgenommen. Sie muessen E-Rechnungen empfangen koennen. Beim Ausstellen sind sie zwar selbst nicht zwingend an die strukturierte Form gebunden, sollten aber spaetestens 2028 wechseln, weil viele B2B-Geschaeftspartner sonst zoegern werden. Mehr zur Kleinunternehmerregelung im Leitfaden § 19 UStG.
ZUGFeRD oder XRechnung: was waehlen?
ZUGFeRD (PDF/A-3 mit eingebettetem XML)
Vorteile: Empfaenger sehen ein normales PDF. Wer noch keine E-Rechnungs-Software hat, kann es lesen wie frueher. Sie als Aussteller behalten visuelle Kontrolle ueber das Layout, das Logo, die Gestaltung. Die strukturierten Daten sind eingebettet, der Empfaenger kann sie automatisiert verarbeiten, falls er moechte.
Nachteile: groessere Dateien. In sehr automatisierten Lieferketten (vor allem Konzernkunden) bevorzugen Empfaenger oft die kleinere reine XRechnung.
XRechnung (reine XML-Datei)
Vorteile: schlank, eindeutig maschinenlesbar, von vielen Konzern-Empfangsportalen und Behoerden bevorzugt. Pflicht bei Rechnungen an Bundesbehoerden.
Nachteile: nicht ohne weiteres lesbar fuer Menschen. Empfaenger braucht einen Viewer.
Empfehlung fuer KMU und Selbstaendige
Wenn Sie keine besonderen Anforderungen haben: ZUGFeRD ab Version 2.1, Profil EN 16931 (auch "Comfort" genannt). Dieses Profil deckt die meisten KMU-Faelle ab und ist Empfaenger- wie Aussteller-freundlich.
Was eine E-Rechnung mindestens enthalten muss
Inhaltlich aendert sich gegenueber den klassischen Pflichtangaben nach § 14 UStG fast nichts. Sie muessen weiterhin:
- Vollstaendiger Name und Anschrift von Leistendem und Leistungsempfaenger
- Steuernummer oder USt-IdNr. des Leistenden
- Ausstellungsdatum
- Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
- Menge und Art der gelieferten Gegenstaende oder Leistungsbeschreibung
- Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung
- Nach Steuersaetzen aufgeschluesseltes Entgelt
- Anzuwendender Steuersatz, Steuerbetrag oder Hinweis auf Steuerbefreiung
Diese Angaben muessen alle als strukturierte Felder im XML vorhanden sein, nicht nur als Fliesstext im PDF-Teil. Genau das ist der Punkt, an dem viele selbstgebaute Loesungen scheitern: das PDF sieht aus wie eine Rechnung, aber das XML enthaelt nicht alle Pflichtfelder im richtigen Schema.
Aufbewahrung und GoBD
E-Rechnungen unterliegen den gleichen Aufbewahrungspflichten wie alle anderen Rechnungen: 10 Jahre, lesbar, unveraenderbar, jederzeit verfuegbar. Wichtig: der Originaldatensatz muss aufbewahrt werden, also die XML-Datei oder die ZUGFeRD-PDF mit eingebettetem XML. Es reicht nicht, nur einen Ausdruck zu archivieren. Auch die ausschliessliche Aufbewahrung einer visualisierten PDF, die das XML nicht enthaelt, ist nicht GoBD-konform. Mehr dazu im Leitfaden GoBD-konforme Buchhaltung.
Wie InvoiceFlow E-Rechnung umsetzt
InvoiceFlow erzeugt auf Wunsch fuer jede Rechnung im B2B-Profil eine ZUGFeRD-konforme PDF/A-3-Datei. Sie schalten das pro Geschaeftsprofil ein. Sobald aktiviert, generiert die App neben dem gewohnten PDF zusaetzlich den eingebetteten XML-Datensatz nach EN 16931. Sie sehen das im Vorschaufenster wie immer; technisch ist die Datei jetzt eine vollwertige E-Rechnung.
Fuer Verkaeufe an Bundesbehoerden (B2G) erzeugt die App auf Wahl eine reine XRechnung-XML-Datei. Sie laden diese im Behoerden-Empfangsportal hoch oder versenden sie ueber Peppol, falls Ihre Schnittstelle das vorsieht.
Stolpersteine in der Praxis
Stolperstein 1: Kunde akzeptiert noch kein E-Format
Im B2B-Inland muessen Empfaenger seit 1.1.2025 E-Rechnungen annehmen. Wer sich weigert, verstoesst gegen seine Empfangspflicht. Trotzdem werden Sie auf Kunden treffen, die irritiert reagieren. Schicken Sie ihnen die ZUGFeRD-PDF. Sie sieht aus wie eine normale PDF. Wenn der Kunde keine spezielle Software hat, kann er sie wie immer ausdrucken und ablegen. Das XML im Hintergrund stoert nicht.
Stolperstein 2: Falsches Profil
ZUGFeRD hat mehrere Profile (MINIMUM, BASIC WL, BASIC, EN 16931 / COMFORT, EXTENDED, XRECHNUNG). Nicht jedes Profil erfuellt die EN-16931-Anforderung. Pflichtkonform sind nur EN 16931 / COMFORT und hoeher sowie das XRECHNUNG-Profil. Achten Sie darauf, dass Ihre Software ein konformes Profil schreibt. InvoiceFlow nutzt standardmaessig EN 16931.
Stolperstein 3: PDF und XML widersprechen sich
Bei ZUGFeRD muessen die menschenlesbare PDF und das eingebettete XML inhaltlich uebereinstimmen. Wenn Sie nachtraeglich das PDF anpassen, ohne das XML mitzuziehen, weicht der Datensatz ab. Das ist ein Verstoss gegen die Unveraenderbarkeitspflicht und kann bei einer Betriebspruefung problematisch werden. Generieren Sie E-Rechnungen aus einem Tool, das beide Layer aus derselben Datenquelle erzeugt.
Stolperstein 4: Skonto und Rabatte
Skonto-Bedingungen muessen als strukturierte Daten erfasst sein, nicht nur als Text im Fliessfeld. Das gleiche gilt fuer prozentuale Rabatte und absolute Abzuege. Pruefen Sie nach Umstellung, ob Ihre uebliche Skonto-Formulierung ("2 % bei Zahlung innerhalb 10 Tagen") in den korrekten BT-Feldern landet.
Stolperstein 5: Bezugnahme auf Auftraege
Viele Konzernkunden verlangen, dass Sie eine Bestellnummer (Purchase Order, PO) und gegebenenfalls eine Lieferantennummer angeben. Diese Felder existieren im EN-16931-Schema (BT-13 Buyer reference, BT-10 PO reference). Wenn Sie sie nur als Text in den PDF-Footer schreiben, findet die Empfaenger-Software sie nicht und Ihre Rechnung bleibt im Prueflauf haengen.
Stolperstein 6: Anhaenge
Stundennachweise, Lieferscheine, Fotos koennen Sie nicht beliebig an eine E-Rechnung haengen. Anhaenge sind erlaubt, aber sie muessen ueber das dafuer vorgesehene Schema-Feld referenziert sein. Im Zweifel haengen Sie den Stundennachweis als eingebettetes PDF in die ZUGFeRD-Datei, nicht als zweite separate Datei daneben.
Praxisempfehlungen: was Sie 2026 tun sollten
- Empfangswege klar machen. Richten Sie eine eindeutige Eingangs-E-Mail-Adresse fuer Rechnungen ein, zum Beispiel [email protected]. Kommunizieren Sie sie aktiv.
- Archiv pruefen. Wenn Sie bisher PDFs in Ordnerstrukturen ablegen: das reicht fuer ZUGFeRD weiter, weil das XML in der PDF steckt. Wenn Sie reine XRechnung-Dateien empfangen, brauchen Sie eine GoBD-konforme Ablage, die auch XML-Dateien unveraenderbar speichert.
- Ausstellung umstellen. Wenn Sie ueber 800.000 Euro Vorjahresumsatz liegen, schalten Sie spaetestens im 4. Quartal 2026 produktiv auf ZUGFeRD um. Wer darunter liegt, hat ein Jahr mehr, sollte es aber 2027 angehen.
- Kunden-Stammdaten pruefen. Achten Sie auf gespeicherte USt-IdNr., genaue Firmierungen, Bestellnummer-Logiken. Sauberkeit der Stammdaten entscheidet ueber Trefferquote im strukturierten XML.
- Testlauf mit drei wichtigen Kunden. Schicken Sie drei Kunden eine ZUGFeRD-Rechnung und fragen Sie, ob deren Buchhaltung sie ohne Nachfrage verarbeiten konnte. Das sagt Ihnen mehr als jedes Datenblatt.
Sonderfall: grenzueberschreitende Rechnungen
Innerhalb der EU greift ab 2030 das EU-Paket "VAT in the Digital Age" (ViDA) mit dem Ziel einer EU-weiten verpflichtenden E-Rechnung und einem fast Echtzeit-Reporting. Bis dahin gilt: Rechnungen an EU-Geschaeftskunden koennen weiter klassisch ausgestellt werden, sofern der Empfaengerstaat keine eigenen Vorgaben hat. Italien, Frankreich, Polen und Belgien haben oder bauen eigene Pflichtformate. Wer regelmaessig in diese Laender rechnet, sollte die jeweilige Landesvorgabe pruefen. Mehr zum Thema EU-OSS und grenzueberschreitende Rechnungen im Leitfaden EU OSS aus deutscher Sicht.
Was die E-Rechnung wirklich aendert (jenseits der Pflicht)
Wer die Pflicht als reine Last sieht, uebersieht den eigentlichen Nebeneffekt. Eine strukturierte Rechnung kann beim Empfaenger in Sekunden in dessen Buchhaltungssystem fliessen. Das verkuerzt die Bearbeitungszeit, was wiederum die Zahlungsgeschwindigkeit erhoeht. Empirisch beobachten wir bei Unternehmen, die konsequent auf ZUGFeRD umgestellt haben, eine Verkuerzung der DSO um vier bis sieben Tage. Das hat denselben Liquiditaetseffekt wie eine Skonto-Politik, aber ohne Skonto-Kosten.
Zweitens reduziert die strukturierte Form Streit ueber Rechnungsinhalte. Wenn Bestellnummer, Lieferdatum und Betraege als Felder zugeordnet sind, faellt das "wir konnten Ihre Rechnung nicht zuordnen"-Spiel weg. Auch Mahnungen lassen sich schaerfer fuehren, weil keine Zuordnungsausreden bleiben.
Mythen und Halbwahrheiten
"E-Rechnung gilt nur fuer grosse Unternehmen." Falsch. Empfangspflicht greift fuer alle seit 2025. Ausstellungspflicht greift fuer alle bis 2028, mit Schonfrist fuer Unternehmen unter 800.000 Euro Vorjahresumsatz bis Ende 2027.
"Ich darf gar keine PDF-Rechnung mehr schicken." Falsch fuer 2026 und 2027, falls Empfaenger zustimmt. Richtig ab 2028 fuer reine PDF-Rechnungen im inlaendischen B2B.
"Eine eingescannte Papierrechnung mit Texterkennung ist eine E-Rechnung." Falsch. Texterkennung ist Texterkennung. Die E-Rechnung ist ein strukturierter XML-Datensatz, der dem Aussteller eindeutig zuordenbar ist.
"Ich brauche eine teure Software dafuer." Nein. Mobile-First-Apps wie InvoiceFlow erzeugen ZUGFeRD direkt im Standardpreis. Komplexere Loesungen (SAP-Anbindungen, Peppol-Sender) kosten mehr, sind aber fuer Konzerne, nicht fuer Selbstaendige.
Checkliste fuer Selbstaendige und KMU
- [ ] Eingangs-E-Mail-Adresse fuer Rechnungen eingerichtet und kommuniziert
- [ ] Archiv-Loesung pruefbar GoBD-konform
- [ ] Rechnungssoftware kann ZUGFeRD ab Profil EN 16931 erzeugen
- [ ] Stammdaten der zehn wichtigsten Kunden gepflegt (USt-IdNr., genaue Firmierung)
- [ ] Mindestens drei Testrechnungen an Schluesselkunden mit ZUGFeRD-Format verschickt
- [ ] Steuerberater informiert und Datenfluss abgestimmt
- [ ] Kalender-Marker fuer 1.1.2027 (vermutliche Pflicht bei > 800.000 Euro Umsatz) und 1.1.2028 (Vollpflicht) gesetzt
Schlusswort
Die E-Rechnung ist kein Schreckgespenst und kein Heilsbringer. Sie ist eine ueberfaellige Standardisierung in einem Geschaeftsfeld, das sich technisch nie ganz aus den 1990ern geloest hatte. Wer fruehzeitig auf ZUGFeRD umsteigt, hat den Effekt, dass seine Rechnungen sauberer durchlaufen, schneller bezahlt werden und im Streitfall klarer dokumentiert sind. Das ist das eigentliche Geschenk dieser Pflicht. Verstecken Sie sich nicht hinter der Uebergangsfrist; nutzen Sie sie zum geordneten Umstellen.